Für die Hauptleistungspflichten 1 und 2 beträgt die Vertragslaufzeit fest 60 Monate. Für die Hauptleistungspflicht 3 beginnt die Laufzeit synchron mit dem tatsächlichen Vertragsbeginn und beträgt zunächst fest 18 Monate (zuzüglich der maximal zweimaligen Verlängerungs-option um jeweils 6 Monate). Bei einem verspäteten Vertragsbeginn verkürzt sich die maximale Laufzeit der Hauptleistungspflicht 3
entsprechend.
Leistungsbeginn ist frühestens am 01.12.2026, 7.30h, spätestens am 01.05.2027, 7.30 Uhr.