Die Stadt Herzogenrath beabsichtigt Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Erweiterung von 2 Schulstandorten zu vergeben.Die Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule ist zurzeit an zwei Standorten untergebracht, die räumlich nah beieinander liegen. Die Gesamtschule soll zukünftig am Hauptstandort (Kircheichstraße in Herzogenrath-Kohlscheid) zusammengeführt und zusätzlich auf 5 Züge (ca. 1.100 SuS) erweitert werden. Aktuell ist ein Erweiterungsbaukörper sowie die Sanierung der 3-Feld-Sporthalle inkl. Rückbau und Neubau der Funktionsbereiche vorgesehen.Die Käthe-Kollwitz-Förderschule (1,5-zügig mit ca. 200 SuS) soll am freiwerdenden Standort der Maria Sibylla Merian Gesamtschule an der Pestalozzistraße untergebracht werden. Dazu sind umfangreiche Umbau-, Sanierungs- und Teilrückbaumaßnahmen an den Gebäudeteilen sowie Ersatzneubauten erforderlich. Es ist zu prüfen, ob ein kompletter Neubau ggf. die wirtschaftlichere Variante darstellt.Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gesamtprojekts (beide Standorte) soll bis Ende 2028 erfolgen. Während der Planungsphase sind politische Beschlüsse erforderlich.Die Grobkostenschätzung (KG 300 - 500 - Stand 08.2024) für die Erweiterung und Sanierung Sporthalle der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule werden derzeit mit rund 21 Mio. Euro / brutto angesetzt. Die Grobkostenschätzung (KG 300 - 500 - Stand 08.2024) für die Erweiterung und Teilsanierung der Käthe-Kollwitz-Förderschule werden derzeit mit rund 12,5 Mio. Euro / brutto angesetzt. Die Grobkostenschätzungen basieren nicht auf baulichen Voruntersuchungen und beinhalten keine Interimslösungen, Kosten für Unvorhergesehenes und Indexierungen.Es ist vorgesehen, die beiden Standorte gemeinsam an ein Planungsteam zu vergeben. Die beiden Standorte sind eng miteinander verwoben. Der Standort Pestalozzistraße wird derzeit von der Gesamtschule als Standort 2 genutzt. Es ist zu prüfen, wie beide Standorte möglichst zeitnah und parallel umgesetzt werden können - wobei der aktuell politische Wunsch die vorrangige Umsetzung der Förderschule ist.Die Gebäude sowohl am Standort Kircheichstraße als auch Pestalozzistraße werden derzeit für den Schulbetrieb genutzt. Sie müssen daher auch während der laufenden Maßnahmen für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Die Koordination und Planung des Bauablaufs der einzelnen Maßnahmen erfordert somit ein hohes Maß an Rücksicht auf den laufenden Schulbetrieb und die Belange beider Schulen. Dies bedeutet, dass alle Maßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen müssen, zudem sind mögliche Interimslösungen für die Unterbringung der Schüler möglicherweise standortübergreifend zu planen und zu berücksichtigen.Zudem soll eine Priorisierung der vorzunehmenden Sanierungsmaßnahmen erfolgen, die sich insbesondere an dem zur Verfügung stehenden Haushaltsbudget orientieren wird. Es ist daher auch während des Planungsprozesses ein hohes Maß an Flexibilität notwendig, um auf diesen Veränderungen reagieren zu können.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.Folgende Leistungen sollen vergeben werden:- Phase 0 und Bestandsaufnahme;- Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) - inkl. Abbruchplanung;- Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11);- Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1 - 6 gem. HOAI § 51 i. V. m. Anlage 14, inkl. Konstruktiver Brandschutz);- Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1 - 8 [ALG 7 Förderschule: Lehrküche und Ausgabeküche (Cook & Hold); ALG 7 Gesamtschule: optional]);- Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI;- Bauphysik - Bauakustik / Schallschutz gem. HOAI;- Bauphysik - Raumakustik gem. HOAI;- Brandschutz gem. AHO;- Barrierefreikonzept gem AHO.Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 43 und ggf. Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gem. HOAI § 51 sind optional im Leistungsumfang enthalten.Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die Maßnahme bzw. Teilmaßnahmen als GU-Vergabe realisieren zu lassen. Die Leistungsphasen der Grundleistungen werden dann entsprechend reduziert.Im Planungsprozess der Phase 0 ist der planerische Gedanke hinsichtlich etwaiger Sicherheitsvorkehrungen im Krisenfall für Schüler und Bevölkerung mitzubetrachten.Seitens des Auftraggebers wird eine qualifizierte Planung in mindestens 3D gewünscht. Das Modell soll dem Auftraggeber nach Fertigstellung weiterhin von Nutzen sein.
Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf
Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Kosten- und Terminmanagement
Honorarangebot gem. Angebotsformblatt
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Exposé inkl. Bewertungsmatrix, Bewerberbogen und Vergabeunterlagen sind vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen außerhalb dieses Verfahrens sind nicht gestattet.Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen zu unterzeichnen und hochzuladen.Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum Bewerberbogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Der/Die Auftraggeber(in) behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen..Es werden aus den wertbaren Teilnahmeanträgen mind. 3 Teilnehmer, max. jedoch 4 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl gem. Auswahlkriterien zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertungsmatrix zur Ermittlung dieser max. 4 Teilnehmer ist dem Exposé zum Teilnahmewettbewerb (siehe Auswahlkriterien) zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los..Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
§ 56 (2) VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
1) Berufszulassung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung gem. Angaben zu einem besonderen Berufsstand..Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) (oder bauvorlageberechtigte(r) Ingenieur(in)) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nachder Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern eine(r) der Gesellschafter(innen) oder ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter(in) der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt;c) Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
2) wirtschaftliche Verknüpfung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des/der Bewerber(in) ob und auf welche Art er/sie wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er/sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung gem. § 43 (1) VgV mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreter(in) (von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben einzureichen) bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (unterschrieben einzureichen)).
3) Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der/die Bewerber(in) seinen / ihren Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV.
4) Ausschlussgründe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des/der Bewerber(in), dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1 - 10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1 - 9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der/die Auftraggeber(in) behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des/der Bewerber(in) durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen.
5) Umsätze (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Umsatz des/der Bewerber(in) der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen (Gebäude und Innenräume).(Punkteverteilung siehe Exposé)
Mindestanforderung A) Der Bewerber / mind. ein Bewerbergemeinschaftspartner muss auf dem einschlägigen Markt eine Tätigkeit von mindestens 3 Geschäftsjahren nachweisen können. Der diesbezügliche Nachweis ist mit den Angaben der Umsätze bzw. Mitarbeiterzahlen im Bewerberbogen jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre zu erbringen.
6) Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin mit Referenzprojekten über geeignete Referenzen gem. § 46 (3) Ziff. 1, § 75 (5) VgV:Referenz I):Allgemeine Anforderungen:Leistungsbereich: Gebäude und Innenräume;Projektart: Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung;Leistungsumfang: es müssen mind. die Leistungsphasen 2 - 8 gem. HOAI § 34 (HOAI 2021 bzw. vergleichbarer Regelung) erbracht worden sein;Bearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahr 2015 oder später (der Abschluss der Leistungsphase 8 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein).Die Anforderungen können in einer oder bis zu 4 verschiedenen Referenzen nachgewiesen werden. Gewertet werden die Referenzen nur, wenn die vorgenannten allgemeinen Anforderungen jeweils vollumfänglich erfüllt sind. Jedes Kriterium fließt nur einmal in die Wertung ein. Punkteverteilungfür eine Förderschule = 3,75 Punktefür eine Kernsanierung = 3,75 Punktefür ein zu Sportzwecken genutztes Hallengebäude = 3,75 Punktefür einen öffentlichen Auftraggeber = 3,75 Punkte
7) Mitarbeiterstruktur (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aufstellung der Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräften bei dem/der Bewerber(in) jeweils für die letzten 3 Jahre und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen.
MB I) Mind. 1 Projekt welches die nachfolgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllt:Leistungsbereich: Gebäude und Innenräume;Projektart: Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung;Gebäudetyp: Schulen mit durchschnittlichen oder hohen Anforderungen gem. Anlage 10.2 HOAI;Komplexität / Besonderheit: bearbeitete Brutto-Grundfläche mind. 3.000 qm;Leistungsumfang: es müssen mind. die Leistungsphasen 2 - 8 gem. HOAI § 34 (HOAI 2021 bzw. vergleichbarer Regelung) erbracht worden sein;Bearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahr 2015 oder später (der Abschluss der Leistungsphase 8 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein).
Bewerbergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften ist unzulässig..Bewerbergemeinschaften sind nur zugelassen, wenn ein bevollmächtigter Vertreter, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt, benannt wird. Die Bewerbergemeinschaft, (später ArGe) haftet gesamtschuldnerisch. Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff BGB.
Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung (ggf. als Projektversicherung) mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:Deckungssummen für Personenschäden mind. 3.000.000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mind. 5.000.000 EUR..Dem Sanktionspaket Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 wird Folge geleistet und es bestehen keine Ausschlussgründe.