Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen, Bieter die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung de für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise:
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft; Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen, Bieter die ihren Sitz nicht in der
Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung de für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung