Nachweis zur Eignung des Unternehmens
(Nachweis nach § 6a Abs. 3 VOB/A)
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung
Kanalbau RAL-GZ 961 (1) sind für die nachstehend
angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit
Angebotsabgabe nachzuweisen: (2)
S 10.1 Roboter-Spachtel-/Verpresssysteme
S 15.1 Kurzliner
S 15.2 T-Stücke und Hutprofile
S 42.2 Händische Beschichtung
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist.
Der Nachweis gilt als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung, welche inhaltlich den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen entspricht, mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu
den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
(1) Die Anforderungen sind aufrufbar unter:
http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-
pruefbestimmungen.html bzw. zu beziehen über:
http://beuth.de - Stichwort-Suche: "RAL-GZ 961" .
(2) Kennzeichnung S-Systeme RAL-GZ 961 siehe
http://kanalbau.com/tl_files/kanalbau/upload/pdf/infoschrift/ei
nteilung_s-systeme.pdf.