Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung)
LINK ZUR SATZUNG:
https://www.stolberg.de/325-Satzung-ueber-die-Erlaubnisse-und-Gebuehren-an-oeffentlichen-Strassen-in-der-Stadt-Stolberg.pdf
Stolberg, den 23.04.2026
i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)