Als Eigenerklärung vorzulegen: Formblatt "Eigenerklärung für Bauleistungen" hier:
- Umsatzangaben der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Vorzulegende Nachweise:
Bescheinigung über eine bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschreiten.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Freistellungsbescheinigung Finanzamt - Steuerabzug bei Bauleistungen § 48b EStG; Jedes Bau- und Handwerksunternehmen benötigt die vom Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung 48b. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, dass das Unternehmen in Deutschland steuerpflichtig geführt wird und dazu berechtigt ist, Bauleistungen im Kundenauftrag zu erbringen (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr).; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung