Bieterfragen müssen rechtzeitig, in der Regel gemäß den Angaben der Terminplanung vor Ablauf der Angebots- /Teilnahmefrist gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Fragen werden grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
___
Es wird darauf hingewiesen, dass z. B. bei Anträgen von Absperrungen oder Ähnlichem im Straßenraum Gebühren zu Lasten des Auftragnehmenden anfallen (siehe: 325 Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren an öffentlichen Straßen in der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) Sondernutzungssatzung)
LINK ZUR SATZUNG:
https://www.stolberg.de/325-Satzung-ueber-die-Erlaubnisse-und-Gebuehren-an-oeffentlichen-Strassen-in-der-Stadt-Stolberg.pdf
___
Stolberg, den 11.06.2026
i.A.
Zentrale Vergabestelle der Kupferstadt Stolberg (Rhld.)