GI - Netzersatzanlage Kirschensteinweg
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
Eisenbahnstraße 5
52353
Düren
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+49 24214940
ZentraleVergabe@wver.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5DYDK2MMJ0

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5DYDK2MMJ0/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Lieferleistung: Kirschensteinweg Netzersatzanlagen

Umfang der Leistung
- mobiles Notstromaggregat 100kVA/80 KW, Abgasstufe V und Schalldruckpegel von maximal 67 dB(A) in 7m Enfernung bei 75% Last
- Aufbau auf einem Tandem-Fahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 2.700kg
- Kraftstofftank und Harnstofftank für mindestens 8 Stunden Volllastbetrieb
- Automatische Schwachlast-/Niederlastüberwachnung, automatisches Zuschalten eine internen Belastungswiderstands, um ein Zusetzen des Partikelfilters und eine Kristallisation des Harnstoffes zu verhindern.
- Netzfunktion: Insel-, Notstrom- und Netzparallelbetrieb, Notstromsteuerung mit automatischem Selbstanlauf bei Netzausfall innerhalb von ca. 15 Sekunden. Mehrpolige Schnittstelle zur Steuerung eines externen Netz- und Generatorleistungsschalters
- Integrierte Kabeltrommel für 4x25m Lastleistung mit codierten Hochleistungssteckern von Stäubli Typ KST/KBT 10 BV
- max. Gesamtgröße (H/B/L):ca. 2500x2300x5000 mm

Haupterfüllungsort

Pumpwerk Kirschensteinweg
Kirschensteinweg
52156
Monschau

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Lieferung: 08/2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
AVPQ-Nummer; Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3); Mit dem Angebot
Referenzliste UVgO_VgV; Referenznachweise für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 3 Jahre.; Mit dem Angebot

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Es werden keine Sicherheiten gefordert.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

26.10.2026 23:59 Uhr

Bindefrist des Angebots

15.12.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.

2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.

3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Bitte warten...