Der WVER beabsichtigt die Lieferung von Filter Anthrazit N2 mittels einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Einhaltung der Informationspflicht des § 30 Abs. 1 UVgO.
Mit Veröffentlichung dieser Vergabe wird gleichzeitig das Vorliegen eines möglichen grenzüberschreitenden Interesses geprüft. Die entsprechenden nationalen Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wurden vorab bereits ausgewählt.